Diese Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie gilt für alle Kaufverträge über Container und containerbasierte Einheiten, die mit der IndustrieWert GmbH geschlossen werden.
Sie ist im Zusammenhang mit unseren:
zu lesen.
Rechtsgrundlagen:
Eine Rückgabe oder Erstattung erfolgt, wenn ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Ein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn:
Bei gebrauchten Containern gelten alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren nicht als Mangel, sofern diese vor Vertragsschluss beschrieben wurden.
Kaufleute sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (§ 377 HGB).
Offensichtliche Mängel sind:
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden bei Anlieferung zu dokumentieren und unverzüglich mitzuteilen.
Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
Rücksendungen erfolgen ausschließlich im Wege der organisierten Frachtabholung.
Eine Rückgabe per Paketversand ist aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Ware nicht möglich.
Die Rückführung wird in Abstimmung zwischen IndustrieWert GmbH und dem Käufer koordiniert.
Liegt ein berechtigter Sachmangel vor, trägt die IndustrieWert GmbH die Kosten der Rückführung.
Bei Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts (Verbraucher) trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware erklärt werden.
Nach Eingang der Mängelanzeige erfolgt:
Die Nacherfüllung kann erfolgen durch:
Die Wahl der Art der Nacherfüllung erfolgt im gesetzlichen Rahmen.
Erstattungen erfolgen ausschließlich auf die ursprünglich verwendete Zahlungsmethode.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach:
Etwaige Transportkosten werden nur erstattet, wenn die Rückgabe auf einem von IndustrieWert GmbH zu vertretenden Mangel beruht.
Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn:
Der Gefahrübergang richtet sich nach den vereinbarten Lieferbedingungen.
Bei Unternehmern erfolgt der Gefahrübergang grundsätzlich mit Übergabe an den Frachtführer (§ 447 BGB).
Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe über (§ 446 BGB).
Diese Richtlinie dient der transparenten Regelung von Rückgaben und Erstattungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der besonderen logistischen Eigenschaften von Frachtgütern.
Für Rückfragen steht die IndustrieWert GmbH schriftlich zur Verfügung.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl des passenden Containers?
Geschäftszeiten: Montag–Freitag
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

