Liefer- und Versandbedingungen
Über IndustrieWert GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von Standardcontainern, Spezialcontainern sowie individuell konfigurierten Containereinheiten durch die IndustrieWert GmbH.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 433 ff. BGB (Kaufvertrag)
  • §§ 446–447 BGB (Gefahrübergang)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • CMR-Übereinkommen bei grenzüberschreitendem Straßentransport
  • Incoterms® 2020 (soweit vereinbart)

2. Liefergebiet

Wir liefern:

  • deutschlandweit
  • innerhalb der Europäischen Union
  • international auf Anfrage

Internationale Lieferungen erfolgen auf Basis individuell vereinbarter Lieferklauseln (z. B. DAP, FCA, EXW gemäß Incoterms® 2020).

3. Bearbeitungszeit (Auftragsabwicklung)

Die Bearbeitungszeit beginnt nach:

  • vollständigem Zahlungseingang
  • finaler Auftragsfreigabe
  • Vorliegen aller lieferrelevanten Angaben (Adresse, Ansprechpartner, Zufahrtsbedingungen)

Die Bearbeitungszeit umfasst:

  • Zahlungsprüfung und Rechnungsabgleich
  • Disposition und Transportplanung
  • Einplanung des Frachtführers
  • Bereitstellung des Containers zur Verladung
Bearbeitungsdauer:
  • Standardcontainer: 1–3 Werktage
  • Spezialcontainer / erhöhte Komplexität: 3–7 Werktage

Erst nach Abschluss der Bearbeitungszeit beginnt die Transportphase.

4. Lieferzeit (Transportdauer)

4.1 Lagerware

Nach Abschluss der Bearbeitungszeit beträgt die übliche Lieferdauer:

  • Deutschland: ca. 5–10 Werktage
  • EU: ca. 7–14 Werktage

Die konkrete Terminbestätigung erfolgt schriftlich.

4.2 Sonderanfertigungen / Umbauten

Individuelle Containerlösungen haben projektabhängige Produktions- und Lieferzeiten.
Diese werden im Angebot und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt.

5. Lieferarten

Die Lieferung erfolgt je nach Containergröße und Standort mittels:

5.1 Absetz-LKW (Tilt-Bed)

Container wird kontrolliert auf tragfähigem Untergrund abgesetzt.

5.2 Sattelauflieger / Flachbett

Entladung erfolgt bauseitig durch:

  • Kran oder
  • geeigneten Schwerlaststapler
5.3 Spezialtransporte

Bei eingeschränkter Zufahrt oder besonderen Montageanforderungen wird eine gesonderte technische Lösung vereinbart.

6. Zustellung und Entladung

6.1 Zustellung (Transportleistung)

Die Standardlieferung umfasst:

  • Organisation des Transports
  • Beförderung zur vereinbarten Lieferadresse
  • Bereitstellung auf dem Transportfahrzeug

Die Lieferung erfolgt bis zur befahrbaren Bordsteinkante oder nächstzugänglichen Entladestelle.

6.2 Entladung

Die Entladung ist nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Ohne gesonderte Vereinbarung gilt:

  • Bei Absetzfahrzeugen erfolgt das Absetzen auf geeignetem Untergrund.
  • Bei Flachbettlieferung ist die Entladung durch den Kunden sicherzustellen.
6.3 Platzierung

Die Lieferung umfasst keine:

  • Feinpositionierung
  • Versetzung über Hindernisse
  • Kranplatzierungen über Gebäude oder Mauern
  • Montage auf vorbereiteten Fundamenten

Spezielle Platzierungen erfordern eine technische Abstimmung vorab.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • Ausreichende Zufahrtsbreite und -höhe
  • Tragfähigen, ebenen Untergrund
  • Rangierfläche für 20ft / 40ft Fahrzeuge
  • Entfernung von Hindernissen
  • Einholung behördlicher Genehmigungen

Kann die Lieferung aufgrund fehlender Vorbereitung nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die Kosten einer erneuten Anfahrt.

8. Gefahrübergang

Unternehmer (B2B)

Gemäß § 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde, sofern Versendung vereinbart wurde.

Verbraucher (B2C)

Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware über (§ 446 BGB).

9. Lieferkosten

Die Lieferkosten werden individuell kalkuliert auf Basis von:

  • Entfernung vom Depot
  • Containergröße und Gewicht
  • Transportart
  • Erforderlichem Spezialgerät
  • Standortbedingungen

Alle Lieferkosten werden vor Vertragsabschluss schriftlich ausgewiesen.

Es entstehen keine versteckten Zuschläge.

10. Prüfung bei Anlieferung

Der Container ist bei Übergabe zu prüfen.

Sichtbare Transportschäden müssen:

  • auf dem Lieferschein vermerkt
  • fotografisch dokumentiert
  • innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden

Bei Kaufleuten gilt § 377 HGB.

11. Lieferverzögerungen

Lieferverzögerungen können entstehen durch:

  • Witterung
  • Verkehrsbeschränkungen
  • behördliche Anordnungen
  • höhere Gewalt

In solchen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.

13. Transportversicherung

Der Transport erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Frachtführerhaftung.

Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch vereinbart werden.

14. Internationale Lieferungen

Bei Exportlieferungen:

  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes sind zu beachten
  • Einfuhrabgaben trägt der Käufer
  • Dokumentenerstellung erfolgt gemäß Handelsrecht

Beratung & Kontakt

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Geschäftszeiten: Montag–Freitag

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