Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von Standardcontainern, Spezialcontainern sowie individuell konfigurierten Containereinheiten durch die IndustrieWert GmbH.
Rechtsgrundlagen:
§§ 433 ff. BGB (Kaufvertrag)
§§ 446–447 BGB (Gefahrübergang)
Handelsgesetzbuch (HGB)
CMR-Übereinkommen bei grenzüberschreitendem Straßentransport
Incoterms® 2020 (soweit vereinbart)
2. Liefergebiet
Wir liefern:
deutschlandweit
innerhalb der Europäischen Union
international auf Anfrage
Internationale Lieferungen erfolgen auf Basis individuell vereinbarter Lieferklauseln (z. B. DAP, FCA, EXW gemäß Incoterms® 2020).
3. Bearbeitungszeit (Auftragsabwicklung)
Die Bearbeitungszeit beginnt nach:
vollständigem Zahlungseingang
finaler Auftragsfreigabe
Vorliegen aller lieferrelevanten Angaben (Adresse, Ansprechpartner, Zufahrtsbedingungen)
Erst nach Abschluss der Bearbeitungszeit beginnt die Transportphase.
4. Lieferzeit (Transportdauer)
4.1 Lagerware
Nach Abschluss der Bearbeitungszeit beträgt die übliche Lieferdauer:
Deutschland: ca. 5–10 Werktage
EU: ca. 7–14 Werktage
Die konkrete Terminbestätigung erfolgt schriftlich.
4.2 Sonderanfertigungen / Umbauten
Individuelle Containerlösungen haben projektabhängige Produktions- und Lieferzeiten. Diese werden im Angebot und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt.
5. Lieferarten
Die Lieferung erfolgt je nach Containergröße und Standort mittels:
5.1 Absetz-LKW (Tilt-Bed)
Container wird kontrolliert auf tragfähigem Untergrund abgesetzt.
5.2 Sattelauflieger / Flachbett
Entladung erfolgt bauseitig durch:
Kran oder
geeigneten Schwerlaststapler
5.3 Spezialtransporte
Bei eingeschränkter Zufahrt oder besonderen Montageanforderungen wird eine gesonderte technische Lösung vereinbart.
6. Zustellung und Entladung
6.1 Zustellung (Transportleistung)
Die Standardlieferung umfasst:
Organisation des Transports
Beförderung zur vereinbarten Lieferadresse
Bereitstellung auf dem Transportfahrzeug
Die Lieferung erfolgt bis zur befahrbaren Bordsteinkante oder nächstzugänglichen Entladestelle.
6.2 Entladung
Die Entladung ist nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Ohne gesonderte Vereinbarung gilt:
Bei Absetzfahrzeugen erfolgt das Absetzen auf geeignetem Untergrund.
Bei Flachbettlieferung ist die Entladung durch den Kunden sicherzustellen.
6.3 Platzierung
Die Lieferung umfasst keine:
Feinpositionierung
Versetzung über Hindernisse
Kranplatzierungen über Gebäude oder Mauern
Montage auf vorbereiteten Fundamenten
Spezielle Platzierungen erfordern eine technische Abstimmung vorab.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
Ausreichende Zufahrtsbreite und -höhe
Tragfähigen, ebenen Untergrund
Rangierfläche für 20ft / 40ft Fahrzeuge
Entfernung von Hindernissen
Einholung behördlicher Genehmigungen
Kann die Lieferung aufgrund fehlender Vorbereitung nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die Kosten einer erneuten Anfahrt.
8. Gefahrübergang
Unternehmer (B2B)
Gemäß § 447 BGB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde, sofern Versendung vereinbart wurde.
Verbraucher (B2C)
Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware über (§ 446 BGB).
9. Lieferkosten
Die Lieferkosten werden individuell kalkuliert auf Basis von:
Entfernung vom Depot
Containergröße und Gewicht
Transportart
Erforderlichem Spezialgerät
Standortbedingungen
Alle Lieferkosten werden vor Vertragsabschluss schriftlich ausgewiesen.
Es entstehen keine versteckten Zuschläge.
10. Prüfung bei Anlieferung
Der Container ist bei Übergabe zu prüfen.
Sichtbare Transportschäden müssen:
auf dem Lieferschein vermerkt
fotografisch dokumentiert
innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden
Bei Kaufleuten gilt § 377 HGB.
11. Lieferverzögerungen
Lieferverzögerungen können entstehen durch:
Witterung
Verkehrsbeschränkungen
behördliche Anordnungen
höhere Gewalt
In solchen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
13. Transportversicherung
Der Transport erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Frachtführerhaftung.
Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch vereinbart werden.
14. Internationale Lieferungen
Bei Exportlieferungen:
Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes sind zu beachten
Einfuhrabgaben trägt der Käufer
Dokumentenerstellung erfolgt gemäß Handelsrecht
Beratung & Kontakt
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