Diese Garantie- und Gewährleistungsrichtlinie regelt die gesetzlichen Mängelrechte sowie eine etwaige freiwillige Garantie der IndustrieWert GmbH für Container und containerbasierte Einheiten.
Sie ist im Zusammenhang mit:
zu lesen.
Rechtsgrundlagen:
Unabhängig von einer freiwilligen Garantie bestehen die gesetzlichen Mängelrechte.
Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 BGB vor, wenn:
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
Bei gebrauchten Containern kann die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchern auf 12 Monate verkürzt werden, sofern vertraglich vereinbart.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt IndustrieWert GmbH folgende freiwillige Garantie:
Garantiezeit: 12 Monate ab Lieferdatum
Garantieumfang:
Nicht umfasst:
Garantiezeit: 3 Monate ab Lieferdatum
Garantieumfang:
Nicht umfasst:
Garantiezeit: 6 Monate ab Lieferdatum
Garantieumfang:
Nicht umfasst:
Garantieansprüche setzen voraus:
Bei Unternehmern gilt § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht).
Im Garantiefall erfolgt:
Die Wahl der Maßnahme erfolgt im gesetzlichen Rahmen.
Nicht von Garantie oder Gewährleistung erfasst sind:
Der Gefahrübergang richtet sich nach den vereinbarten Lieferbedingungen.
Bei Unternehmern erfolgt dieser gemäß § 447 BGB mit Übergabe an den Frachtführer.
Bei Verbrauchern gemäß § 446 BGB mit tatsächlicher Übergabe.
Diese Garantie schränkt gesetzliche Rechte nicht ein.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl des passenden Containers?
Geschäftszeiten: Montag–Freitag
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

