Diese Garantie- und Gewährleistungsrichtlinie regelt die gesetzlichen Mängelrechte sowie eine etwaige freiwillige Garantie der IndustrieWert GmbH für Container und containerbasierte Einheiten.
Sie ist im Zusammenhang mit:
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
den Liefer- und Versandbedingungen
der Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie
zu lesen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 433 ff. BGB
§§ 434–445a BGB (Sachmängelhaftung)
§ 443 BGB (Garantie)
§ 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht)
2. Gesetzliche Gewährleistung
Unabhängig von einer freiwilligen Garantie bestehen die gesetzlichen Mängelrechte.
Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 BGB vor, wenn:
die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist
sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet
zugesicherte Eigenschaften fehlen
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
24 Monate bei Verbrauchern
12 Monate bei Unternehmern (sofern vertraglich vereinbart)
Bei gebrauchten Containern kann die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchern auf 12 Monate verkürzt werden, sofern vertraglich vereinbart.
3. Freiwillige Garantie (sofern vereinbart)
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt IndustrieWert GmbH folgende freiwillige Garantie:
3.1 Neue / One-Trip Container
Garantiezeit: 12 Monate ab Lieferdatum
Garantieumfang:
Strukturelle Integrität von Rahmen, Wänden und Dach
Wind- und Wasserdichtigkeit
Funktionsfähigkeit der Türen und Verriegelungsmechanismen
Nicht umfasst:
Normale Gebrauchsspuren
Oberflächenkorrosion
Lack- und kosmetische Mängel
Schäden durch unsachgemäße Entladung oder Standortbedingungen
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