Unternehmensrichtlinie
Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie
Stand 2026-10-27 · Quelle: Warenwirtschaft/CMS, unverändert übernommen
Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie
1. Geltungsbereich
Diese Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie gilt für alle Kaufverträge über Container und containerbasierte Einheiten, die mit der IndustrieWert geschlossen werden.
Sie ist im Zusammenhang mit unseren:
- Zahlungsbedingungen
- Liefer- und Versandbedingungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu lesen.
Rechtsgrundlagen:
- §§ 433 ff. BGB (Kaufvertrag)
- §§ 434 ff. BGB (Sachmängelhaftung)
- §§ 446–447 BGB (Gefahrübergang)
- § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht bei Kaufleuten)
- §§ 312g, 355 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
2. Rückgaben bei Mängeln (Gewährleistung)
Eine Rückgabe oder Erstattung erfolgt, wenn ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Ein Sachmangel liegt insbesondere vor, wenn:
- der gelieferte Container erheblich von der vereinbarten Spezifikation abweicht
- ein falscher Containertyp geliefert wurde
- strukturelle Schäden vorliegen, die bei Übergabe nicht offen erkennbar waren
- zugesicherte Eigenschaften fehlen
Bei gebrauchten Containern gelten alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren nicht als Mangel, sofern diese vor Vertragsschluss beschrieben wurden.
3. Prüfpflicht und Mängelanzeige
Unternehmer (B2B)
Kaufleute sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (§ 377 HGB).
Offensichtliche Mängel sind:
- bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken
- fotografisch zu dokumentieren
- unverzüglich schriftlich mitzuteilen
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Verbraucher (B2C)
Verbraucher werden gebeten, erkennbare Transportschäden bei Anlieferung zu dokumentieren und unverzüglich mitzuteilen.
Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
4. Art der Rücksendung
Rücksendungen erfolgen ausschließlich im Wege der organisierten Frachtabholung.
Eine Rückgabe per Paketversand ist aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Ware nicht möglich.
Die Rückführung wird in Abstimmung zwischen IndustrieWert und dem Käufer koordiniert.
5. Kosten der Rücksendung
Liegt ein berechtigter Sachmangel vor, trägt die IndustrieWert die Kosten der Rückführung.
Bei Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts (Verbraucher) trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- individuell angefertigten oder umgebauten Containern
- kundenspezifischen Konfigurationen
- Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware erklärt werden.
7. Ablauf bei berechtigter Rückgabe
Nach Eingang der Mängelanzeige erfolgt:
- Prüfung der Unterlagen und Fotodokumentation
- Technische Bewertung
- Entscheidung über Nacherfüllung gemäß § 439 BGB
Die Nacherfüllung kann erfolgen durch:
- Nachbesserung
- Ersatzlieferung
- Minderung
- Rücktritt vom Vertrag
Die Wahl der Art der Nacherfüllung erfolgt im gesetzlichen Rahmen.
8. Erstattung
Erstattungen erfolgen ausschließlich auf die ursprünglich verwendete Zahlungsmethode.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach:
- endgültiger Klärung des Anspruchs und
- Rückführung oder Bestätigung der Ware
Etwaige Transportkosten werden nur erstattet, wenn die Rückgabe auf einem von IndustrieWert zu vertretenden Mangel beruht.
9. Ausschluss der Rückgabe
Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn:
- der Container nach Lieferung verändert oder umgebaut wurde
- Schäden durch unsachgemäße Entladung entstanden sind
- Standortbedingungen ursächlich für den Schaden sind
- individuell konfigurierte Container ohne Sachmangel betroffen sind
10. Verhältnis zu Gefahrübergang
Der Gefahrübergang richtet sich nach den vereinbarten Lieferbedingungen.
Bei Unternehmern erfolgt der Gefahrübergang grundsätzlich mit Übergabe an den Frachtführer (§ 447 BGB).
Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe über (§ 446 BGB).
Abschluss
Diese Richtlinie dient der transparenten Regelung von Rückgaben und Erstattungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der besonderen logistischen Eigenschaften von Frachtgütern.
Für Rückfragen steht die IndustrieWert schriftlich zur Verfügung.
Beratung & Kontakt
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Verkäufe: verkauf@industriewertgmbh.com
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